News AKTUELL COVID-19
04. November 2020
- NEUES TRAININGSKONZEPT!!!!!
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Die Vorgaben und Rahmenbedingungen ändern sich teilweise kurzfristig. Der SVB ist bestrebt, die Informationen zeitnah zu aktualisieren.
- Die SVB Geschäftsstelle ist ab sofort wieder ausschliesslich nur telefonisch erreichbar
von Montag bis Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr sowie Montag und Mittwoch: 13.30 - 17.00 Uhr erreichen.
[letzte Aktualisierung: 4. November 2020, 18:00]
Liebe SVB Mitglieder, liebe Athletinnen und Athleten
Trainingskonzept SVB Covid-19 V5 (gültig ab 04.11.2020)
Covid-19 hat seit einigen Monaten unser aller Leben beeinflusst.
Die Fallzahlen schweizweit wie auch in den beiden Kantonen Basel sind in den letzten Tagen und Wochen besorgniserregend gestiegen. Wir liegen mittlerweile bei der 14 Tages Inzidenz bei einem Wert von 562. Dieser liegt weit oberhalb des vom Bund definierten Wertes von 60. Um den Anstieg zu stoppen, sind nun weitere Massnahmen durch den Bund und den Kanton verfügt worden, welche nachstehend im Konzept des SVB geregelt werden.
Der Schwimmverein beider Basel respektiert und unterstützt seit jeher diese Verordnungen und Massnahmen mit allen seinen Mitgliedern und seinen Möglichkeiten auf Social Media und in den persönlichen Gesprächen des Vorstandes und der Trainer mit seinen Mitgliedern und Athleten.
Grundlage unseres Trainingsbetriebes während Covid-19 Restriktionen bilden:
- Schutzkonzept Swiss-Aquatics
- Schutzkonzept VHF
- Schutzkonzept des Sprtamtes Basel-Stadt vom 04.11.2020
- Trainingskonzept Covid-19 V5 SVB vom 04.11.2020
- Anweisungen des Badpersonals vor Ort
Weichen Vorgaben der Verbände und des Vereins und deren Sparten von den Richtlinien des Kantons ab, gilt in erster Linie das Schutzkonzept des Kantons.
Generelle Regelungen und Anweisungen
Der Einlass ins Bad wird durch das Schutzkonzept Schwimmbäder des Kantons geregelt. Insbesondere ist zu beachten:
- Nur gesund und symptomfrei ins Training: Sportlerinnen und Sportler sowie TrainerInnen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht am Training teilnehmen. Diese verhalten sich nach den Angaben des BAG.
- Der empfohlene Abstand von nun 1.5 Meter ist in- und ausserhalb des Pools strikte einzuhalten (Garderobe, Einturnen, Duschen, etc.).
- Die Hygieneregeln des BAG, wie Händewaschen, Verwendung von Papiertaschentüchern und Andere sind zu befolgen.
- Die Trainer korrigieren, wenn möglich berührungsfrei. Auf das Händeschütteln, Abklatschen und dergleichen ist zu verzichten und wenn nötig durch die Trainer zu unterbinden.
- Die jetzigen Präsenzlisten sind weiterzuführen und einmal wöchentlich (falls nötig korrigiert) im Büro abzugeben. Nach 14 Tagen werden diese durch das Büro geschreddert. Anstelle des Ausdrucks kann dies auch digital geschehen. Die Trainer müssen in dem Falle jederzeit Zugriff auf die Dateien gewährleisten. Aufgrund des Datenschutzes müssen diese zwingend nach 14 Tagen gelöscht werden.
- Eine allfällige Alarmierung von möglicherweise infizierten Personen wird durch den Covid-Verantwortlichen in Zusammenarbeit mit dem Büro ausgelöst und durchgeführt.
Dieses Trainingskonzept ermöglicht uns, den Trainingsbetrieb unter nahezu normalen Bedingungen weiterzuführen. Wird dieses von Personen nicht strikte eingehalten, können diese durch den Trainer und/oder dem Badpersonal vom Trainingsbetrieb suspendiert und von der Anlage weggewiesen werden.
Vorbereitung Trainingsbetrieb durch die Trainer und eventuelle Helfer
Bei der Trainingsvorbereitung und der Bereitstellung des Materials hat nur die Abstandsregelung bestand. Ansonsten sind keine Einschränkungen mehr vorhanden.
Training
- Die Trainer sind für die Einhaltung der maximalen Anzahl Personen im Bad verantwortlich, falls kein Bademeister vor Ort ist.
- In öffentlich zugänglichen Innen- und Aussenräumen des Hallenbads Eglisee haben alle Personen eine Gesichtsmaske zu tragen. Die Maskentragpflicht gilt bis und mit Garderoben inkl. WC-Anlagen. In den Duschen sowie auf dem Weg zwischen Garderobe und Wasserfläche gilt keine Maskentragpflicht.
- Beim SVB herrscht ungeachtet des Alters eine Maskenpflicht. Für die Trainer ist es so einfacher die Kontrolle korrekt auszuüben.
- Beim Warm-Up, Cool down und Besprechungen am Beckenrand wird, falls der Abstand nicht eingehalten werden kann, eine Maske getragen.
- Die Trainer tragen während der gesamten Trainingsdauer eine FFP2 Maske.
- Die Trainer fragen aktiv insbesondere die kleinen Trainingsteilnehmer, nach Wohlbefinden und effektiven Symptomen.
- Sportler / Trainer mit Erkältungs- und/oder Grippe-Symptomen bleiben zuhause. Sind sie mindestens 48h symptomfrei darf das Training wieder besucht werden.
- Trainiert wird grundsätzlich in Gruppen von 15 Personen inkl. Trainer. Jede Gruppe muss von einem Trainer oder Verantwortlichen geführt werden Es gibt keine Bahnbeschränkung oder eine Begrenzung der Anzahl Sportler auf einer Bahn, jeweils unter strikter Berücksichtigung der 15 m2 Regelung der Schwimmhalle.
- Die SportlerInnen haben am Beckenrand jederzeit mindestens 1.5 Meter Abstand.
- Schlüsselinhaber dürfen ihre Schlüssel wieder jederzeit benutzen.
- Die Anzahl der Sportler, welche an einem Training teilnehmen darf die Höchstbelegung der Trainingslokalität nicht übersteigen
- Schon ein Covid-Verdachtsfall muss sofort ohne Verzögerung dem Covid-Verantwortlichen gemeldet werden.
- Fehlbare werden konsequent vom Training ausgeschlossen! Wir fahren momentan eine Nulltoleranz-Strategie.
Schwimmen
Keine Einschränkungen ausser 15 m2 Regelung und Abstandsregel 1.5 m ausserhalb des Beckens.
Wasserball
Artistic Swimming
Normales Training unter 16 Jahren, ab 16 Jahren Kontaktlos. 15m2 Regelung und Abstandsregel 1.5 m ausserhalb des Beckens.
Triathlon
Keine Einschränkungen ausser 15 m2 Regelung und Abstandsregel 1.5 m ausserhalb des Beckens.
Vereinsbus
Ab sofort gilt im Vereinsbus eine strikte Maskenpflicht
Veranstaltungen / Wettkämpfe
Wettkämpfe sind nicht bewilligungsfähig und können momentan nicht durchgeführt werden.
Achtung: Wortlaut Sportamt
Den Anweisungen des Personals auf den Anlagen ist Folge zu leisten. Ein Verstoss gegen die übergeordneten Vorgaben, die Schutzkonzepte oder die Anweisungen des Personals kann einen Verweis von der Anlage zur Folge haben. Bei wiederholtem Vorkommen kann die Nutzungserlaubnis für das Schwimmbad per sofort, bei Vereinen für alle folgenden Belegungen entzogen werden.
Verteiler
Dieses Konzept wird an alle Sportler (bei Minderjährigen deren Eltern) per Mail verteilt.
Generell hat jeder Trainer jeweils ein Exemplar aller aufgeführter Schutzkonzepte während des Trainingsbetriebs vor Ort. Das vorliegende Konzept tritt, am 4.11.2020 in Kraft, ersetzt alle bisherigen anderslautenden Bestimmungen bis auf Widerruf.
Bleibt gesund! - WIR SIND DER SVB!
Link: Trainings-Schutzkonzept Stand 04.11.2020
Link: Regeln Geschäftsstelle SVB Stand 19.10.2020
Danke an dieser Stelle unserem Sportchef und Mr. Corona Beat Hugenschmidt für seine professionelle Arbeit!
Weiterführende Informationen rund um die Neuerungen und die aktuelle Lage:
Medienmitteilung Bundesrat vom 28. Oktober 2020
FAQ neues Coronavirus vom 28. Oktober 2020
Coronavirus: Regeln und Empfehlungen (Stand: 28.10.2020)
Bundesamt für Gesundheit neues Coronavirus
Swiss Olympic Web Dossier Covid-19