Trainingskonzept SVB Covid-19 V8

Trainingskonzept SVB Covid-19 V8

 

13. September 2021

NEUES TRAININGS-SCHUTZKONZEPT!

(gültig ab dem 13.09.2021)

Trainingskonzept SVB Covid-19 V8 (gültig ab 13.09.2021)

Mit der Mitteilung vom 08.09.2021 hat der Bundesrat, aufgrund der pandemischen Situation in der Schweiz wieder weiterreichende Massnahmen verfügt. Aufgrund der neuen Regelungen ändert sich auch unser Schutzkonzept nachfolgend. Der Schwimmverein beider Basel respektiert und unterstützt seit jeher diese Verordnungen und Massnahmen mit allen seinen Mitgliedern und seinen Möglichkeiten auf Social Media und in den persönlichen Gesprächen des Vorstandes und der Trainer mit seinen Mitgliedern und Athleten.

Der Bund verlangt im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) für den Betrieb von Einrichtungen ein Schutzkonzept. Es bleibt Ziel der Schutzmassnahmen, die Verbreitung des Coronavirus zu verhindern und Übertragungsketten zu unterbrechen.

Das vorliegende Schutzkonzept beschreibt den Schutz der Sportlerinnen und Sportler, der Besucherinnen und Besucher sowie der Mitarbeitenden.

Grundlage unseres Trainingsbetriebes während Covid-19 Restriktionen bilden:

  • Schutzkonzept Swiss-Aquatics
  • Schutzkonzept VHF
  • Schutzkonzept des ED Basel-Stadt
  • Trainingskonzept Covid-19 V8 SVB vom 13.09.2021
  • Anweisungen des Badpersonals vor Ort

Weichen Vorgaben der Verbände und des Vereins und deren Sparten von den Richtlinien des Kantons ab, gilt in erster Linie das Schutzkonzept des Kantons.

 

Generelle Regelungen und Anweisungen

Der Einlass ins Bad wird durch das Schutzkonzept Schwimmbäder des Kantons geregelt. Insbesondere ist zu beachten:

 

Die Hygiene- und Abstandsregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sind weiterhin einzuhalten:

  • Nur gesund und symptomfrei auf die Anlage: Personen mit Krankheitssymptomen dürfen die Anlage nicht betreten. Sie bleiben zu Hause, rufen ihren Hausarzt oder ihre Hausärztin bzw. den Kinderarzt oder die Kinderärztin an und befolgen deren Anweisungen.
  • Abstand halten: Beim Eintreten und während des gesamten Aufenthalts ist der hinreichende Abstand zwischen den Personen einzuhalten. Diese Empfehlung ist nicht anwendbar bei Personen, die im gleichen Haushalt leben.
  • Einhaltung der Hygieneregeln des BAG: Regelmässig Hände gründlich mit Seife waschen. Auf Händeschütteln und Abklatschen wird verzichtet. In Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen: Nur Papiertaschentücher verwenden und diese nur einmal benutzen. Gebrauchte Papiertaschentücher in geschlossene Behälter entsorgen.

 

  • Die jetzigen Präsenzlisten sind weiterzuführen und einmal wöchentlich (falls nötig korrigiert) im Büro abzugeben. Nach 14 Tagen werden diese durch das Büro geschreddert. Anstelle
  • des Ausdrucks kann dies auch digital geschehen. Die Trainer müssen in dem Falle jederzeit Zugriff auf die Dateien gewährleisten. Aufgrund des Datenschutzes müssen diese zwingend nach 14 Tagen auf den Speichermedien gelöscht werden.
  • Eine allfällige Alarmierung von möglicherweise infizierten Personen wird durch den Covid-Verantwortlichen in Zusammenarbeit mit dem Büro ausgelöst und durchgeführt.

 

Zertifikatspflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen

In öffentlich zugänglichen Innenräumen der kantonalen Sportanlagen und der Schulsportanlagen inkl. Schulräume für die ausserschulische Nutzung besteht eine Zertifikatspflicht für alle Personen. Davon ausgenommen sind Personen unter 16 Jahren Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Kinder und Schüler/innen vor ihrem 12. Geburtstag und Personen, die aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmaske tragen können und ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegen können. Während der Sportaktivität in Innenräumen besteht keine Maskentragpflicht. Eine Maskentragdispens ist dem Trainer vorzuweisen.

Für die Umsetzung der Zugangsbeschränkung bzw. Überprüfung der Gültigkeit der Covid-19-Zertifikate ist während den ÖFFNUNGSZEITEN der Betrieb und während den Trainingszeiten, die jeweiligen Organisatorinnen und Organisatoren bzw. die Vereine verantwortlich. Das heisst, in der Sporthalle St. Jakob wird die Zutrittsberechtigung von den Mitarbeitern der Sporthalle geprüft. Im Eglisee und in den Schulhaushallenbäder, sind die Trainer verantwortlich.

Die Trainer und die Athleten müssen ihre Zertifikate bei jedem Training vorweisen. Bei Kontrollen durch den Kanton sind diese ebenfalls vorzuweisen

Garderoben / Duschen / WC-Anlagen

Die Garderoben, Duschen und WC-Anlagen stehen zur Verfügung. Während der Nutzung der Garderoben gilt für die unter Punkt 2. aufgeführten Personen eine generelle Maskentragpflicht. Nur während dem Duschen kann auf das Tragen der Maske verzichtet werden. Der Abstand zwischen den Personen ist jederzeit einzuhalten.

Die Räume werden regelmässig im normalen Zyklus gereinigt.

Dieses Trainingskonzept ermöglicht uns, den Trainingsbetrieb weiterzuführen. Wird dieses von Personen nicht strikte eingehalten, können diese durch den Trainer und/oder dem Badpersonal vom Trainingsbetrieb suspendiert und von der Anlage weggewiesen werden.

 

Achtung: Wortlaut Sportamt

Den Anweisungen des Personals auf den Anlagen ist Folge zu leisten. Ein Verstoss gegen die übergeordneten Vorgaben, die Schutzkonzepte oder die Anweisungen des Personals kann einen Verweis von der Anlage zur Folge haben. Bei wiederholtem Vorkommen kann die Nutzungserlaubnis für das Schwimmbad per sofort, bei Vereinen für alle folgenden Belegungen entzogen werden.

 

Verteiler

Dieses Konzept wird an alle Sportler (bei Minderjährigen deren Eltern) per Mail durch die Cheftrainer verteilt.

Generell hat jeder Trainer jeweils ein Exemplar aller aufgeführter Schutzkonzepte während des Trainingsbetriebs vor Ort. Das vorliegende Konzept tritt, am 13.09.2021 in Kraft, ersetzt alle bisherigen anderslautenden Bestimmungen bis auf Widerruf.

Basel, 12.09.2021

 

Covid-Verantwortlicher SVB
Beat Hugenschmidt

Sportchef

+41 77 960 38 48

beat.hugenschmidt@svbasel.ch